Mitarbeitergewinnung

Karriereseite erstellen für kleine Betriebe: Kurzbewerbung statt langer Formulare

Von Christoph Harrison · Stand 30.09.2026 · 9 Minuten Lesezeit

Die Fachkraft tippt am Abend auf Ihre Anzeige und landet auf einer Seite, die für einen Konzern gebaut wurde: Menü, Login, langes Formular. Wer als kleiner Betrieb eine Karriereseite erstellen will, braucht dafür keine Software. Es genügt eine Seite, die am Handy in 1 Minute zur Bewerbung führt.

Karriere-Websites mit Stellenliste, Blog und Bewerbersystem sind für Personalabteilungen großer Unternehmen gebaut. Für einen Handwerksbetrieb mit einer offenen Stelle genügt dagegen eine einzige Seite, die zeigt, wer Sie sind, was Sie zahlen und wie man sich meldet. Dieser Ratgeber beschreibt sie Baustein für Baustein. Wer Fachkräfte auf diese Seite bringen will, findet den Ablauf unter Mitarbeitergewinnung für Handwerksbetriebe.

Eine Karriereseite für kleine Betriebe ist eine einzige Seite

Eine Karriereseite ist der Bereich Ihrer Website, auf dem Bewerber erfahren, wie es ist, bei Ihnen zu arbeiten, welche Stellen offen sind und wie sie sich melden. Bei wenigen Stellen ist es eine Seite.

Für Kampagnen sprechen wir von der Bewerbungsseite. Sie gehört zu einer konkreten Stelle, etwa „Spengler (m/w/d) in Eisenstadt“, und endet in der Bewerbung. Besetzen Sie pro Jahr 1 Stelle über Empfehlungen, genügt eine Unterseite mit Kontakt. Schalten Sie Anzeigen, lohnt sich eine Seite für genau diese Stelle, weil die Anzeige dann hält, was sie verspricht.

5 Bausteine tragen die Seite

Ein Bewerber liest Ihre Karriereseite am Handy von oben nach unten und stellt 5 Fragen: Was ist die Stelle, wer sind Sie, wen rufe ich an, wie bewerbe ich mich, was passiert danach. Die Seite beantwortet sie in dieser Reihenfolge.

Checkliste der Bewerbungsseite von oben nach unten in 5 Bausteinen: 1 Stelle mit Beruf, Ort, Gehalt und Aufgaben, 2 Betrieb mit 3 bis 5 eigenen Fotos, 3 Ansprechperson mit Name, Foto und Telefon, 4 Kurzbewerbung mit Name, Telefon und Erfahrung, 5 Ablauf mit Rückruf und Datenschutzhinweis. Schematische Darstellung, keine Messwerte.BEWERBUNGSSEITE5 Bausteine von oben nach unten1StelleBeruf, Ort, Gehalt, Aufgaben2Betrieb3 bis 5 eigene Fotos3AnsprechpersonName, Foto, Telefon4KurzbewerbungName, Telefon, Erfahrung5AblaufRückruf, DatenschutzhinweisSchematische Darstellung, keine Messwerte.
Die Bewerbungsseite am Handy von oben nach unten: 5 Bausteine, jeder beantwortet eine Frage des Bewerbers.

1. Die Stelle mit Gehalt

Nennen Sie Berufsbezeichnung mit (m/w/d), Ort, Arbeitszeit und Beginn in den ersten Zeilen, dazu das Gehalt und in wenigen Punkten Aufgaben und Anforderungen. Nach § 9 Abs. 2 des Gleichbehandlungsgesetzes muss eine Ausschreibung das kollektivvertragliche Mindestentgelt nennen und, sofern Sie zur Überzahlung bereit sind, darauf hinweisen. Das betrifft auch Ihre Website: Die WKO zählt Veröffentlichungen im Internet, die einen konkreten Arbeitsplatz ausschreiben, zum Stelleninserat. Ein allgemeines „Wir stellen ein“ zählt sie nicht dazu. Pflichtangaben und ein Muster stehen im Ratgeber Pflichtangaben und Muster einer Handwerker-Stellenanzeige.

2. Der Betrieb mit echten Fotos

Zeigen Sie 3 bis 5 eigene Fotos von Team, Werkstatt, Fahrzeug oder Baustelle und schreiben Sie 3 Sätze dazu: seit wann es den Betrieb gibt, wie viele Personen arbeiten, wer neue Kollegen einarbeitet. Stockfotos und KI-Bilder zeigen nicht Ihren Betrieb. Fotografieren Sie Mitarbeiter nur mit deren Einverständnis.

3. Die Ansprechperson mit Telefonnummer

Nennen Sie 1 Person mit Vornamen, Foto und direkter Nummer, dazu die Zeiten, zu denen sie erreichbar ist. Setzen Sie die Nummer als antippbaren Link, damit der Anruf mit 1 Klick startet.

4. Die Kurzbewerbung mit 3 Feldern

Das Bewerbungsformular fragt nur nach Name, Telefonnummer und Erfahrung, Letzteres als Auswahlliste („unter 1 Jahr“, „1 bis 3 Jahre“, „mehr als 3 Jahre“). Lebenslauf und Anschreiben besprechen Sie beim Rückruf. Jedes weitere Feld kostet am Handy Zeit. Bei Kampagnen von Lumen Media ist eine Bewerbung in unter 1 Minute das Ziel.

5. Der Ablauf nach dem Absenden

Schreiben Sie unter die Schaltfläche, was danach passiert, zum Beispiel „Wir rufen Sie innerhalb von 2 Werktagen an“. Versprechen Sie nur, was Sie halten. Warum die Rückmeldung früh zählt, beschreibt der Ratgeber Ursachen ausbleibender Bewerbungen.

Eine eigene Seite ersetzt in unserer Praxis das Meta-Sofortformular

Ein Sofortformular öffnet sich direkt in Facebook oder Instagram, der Bewerber sieht Ihre Website nie. In unseren bisherigen Kampagnen brachten solche Formulare keine brauchbaren Kontakte. Das ist eine Beobachtung aus wenigen Kampagnen ohne erhobene Zahlen, keine Regel. Unsere Vermutung: Wer Ihren Betrieb vor dem Absenden nicht gesehen hat, meldet sich unverbindlich.

Wir führen Interessierte deshalb auf eine eigene Seite mit Fotos, Gehalt und Ansprechperson. Ist keine Seite möglich, empfehlen wir statt eines Formulars eine Nachricht, etwa per WhatsApp oder Instagram Direct. Wie die Anzeige aufgebaut ist, steht im Ratgeber Anzeigenaufbau für Facebook und Instagram.

Mobil zuerst: Am Handy entscheidet sich die Bewerbung

Wer über eine Anzeige in Facebook oder Instagram kommt, öffnet die Seite auf dem Handy. Bauen Sie sie deshalb zuerst für das Handy. Testen Sie die fertige Seite in dieser Reihenfolge:

  1. Mobile Daten: Öffnen Sie die Seite über die Anzeige ohne WLAN.
  2. Lesbarkeit: Lässt sich der Text ohne Zoomen lesen, und stehen Gehalt und Ansprechperson ohne langes Scrollen da?
  3. Stoppuhr: Wie lange dauert die Kurzbewerbung bis zum Absenden?
  4. Anruf: Startet das Antippen der Nummer den Anruf?
  5. Ankunft: Kommt die Testbewerbung im richtigen Postfach an?

Datenschutz: Was die Seite Bewerbern mitteilen muss

Sobald ein Bewerber Name und Telefonnummer eingibt, verarbeiten Sie personenbezogene Daten. Das Folgende ist eine Übersicht und keine Rechtsberatung. Nach Art. 13 DSGVO teilen Sie zum Zeitpunkt der Erhebung unter anderem mit:

  • Verantwortlicher: Name und Kontaktdaten Ihres Betriebs.
  • Zweck und Rechtsgrundlage: Wofür Sie die Daten verarbeiten. Für Bewerbungen kommt Art. 6 Abs. 1 lit. b in Betracht, vorvertragliche Maßnahmen auf Anfrage der betroffenen Person.
  • Empfänger und Drittland: An wen die Daten gehen, etwa an einen Formular- oder E-Mail-Dienstleister, und ob sie außerhalb der EU landen.
  • Speicherdauer: Wie lange Sie die Daten aufbewahren oder nach welchen Kriterien Sie das festlegen.
  • Rechte und Beschwerde: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit und das Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, in Österreich die Datenschutzbehörde.

Praktisch heißt das: ein Satz mit Link direkt unter dem Formular und in der Datenschutzerklärung ein eigener Abschnitt für Bewerbungen. Die Kurzbewerbung passt dazu, denn Art. 5 Abs. 1 lit. c verlangt, nur Daten zu erheben, die für den Zweck notwendig sind.

Bei der Speicherdauer nach einer Absage nennt die Wirtschaftskammer 7 Monate: 6 Monate, in denen Bewerber Ansprüche nach dem Gleichbehandlungsgesetz ab der Absage gerichtlich geltend machen können, plus 1 Monat für den Klageweg. Die Datenschutzbehörde hat 2018 in einem rechtskräftigen Bescheid 7 Monate als angemessen beurteilt, dort ab Eingang der Bewerbung gezählt. Wir empfehlen, ab der Absage zu zählen, weil dort die Frist des Gesetzes beginnt. Länger speichern Sie nur mit Einwilligung oder begründetem berechtigtem Interesse.

Zeitleiste zur Speicherfrist von Bewerberdaten nach einer Absage: Am Tag der Absage beginnt eine Frist von 6 Monaten für Ansprüche nach dem Gleichbehandlungsgesetz, dazu kommt 1 Monat für den Klageweg. Nach 7 Monaten werden die Daten gelöscht, außer der Bewerber hat einer längeren Speicherung zugestimmt. Quelle: WKO, Stand 31.03.2022. Keine Rechtsberatung.SPEICHERFRISTBewerberdaten nach einer AbsageTag 0Absage an den Bewerber6 MonateKlagefrist nach Gleichbehandlungsgesetz endetplus 1 MonatZeit für den Klageweg7 MonateLöschen, außer mit ZustimmungQuelle: WKO, Stand 31.03.2022. Keine Rechtsberatung.
Speicherfrist nach einer Absage laut WKO: 6 Monate Frist für Ansprüche plus 1 Monat Klageweg ergeben 7 Monate.

Läuft das Formular über einen Dienstleister, verarbeitet er die Daten in Ihrem Auftrag. Dafür verlangt Art. 28 DSGVO einen Vertrag.

Strukturierte Daten sind ein technischer Zusatz für die Google-Jobsuche

Google zeigt Stellen in einer eigenen Jobsuche, oft Google for Jobs genannt. Laut der Google-Dokumentation zu JobPosting ist sie in Österreich verfügbar. Trägt die Seite strukturierte Daten vom Typ JobPosting, kann die Stelle dort erscheinen. Google spricht von einer Berechtigung, nicht von einer Zusage. Es gelten diese Regeln:

  • Eine Stelle je Seite: Die Daten gehören auf die Seite, die genau eine Stelle beschreibt, nicht auf eine Liste.
  • Pflichtangaben: Veröffentlichungsdatum, Arbeitgeber, Ort, Jobtitel und eine vollständige Beschreibung mit Aufgaben, Anforderungen und Arbeitszeit. Der Titel enthält nur die Berufsbezeichnung, kein Gehalt.
  • Gehalt: Die Angabe (baseSalary) ist empfohlen, darf nur vom Arbeitgeber kommen und keine Schätzung sein.
  • Bewerbung: Stellen ohne Bewerbungsmöglichkeit sind nicht erlaubt, und Google kann Seiten entfernen, die Bewerberdaten sammeln, ohne dass eine Stelle offen ist. Für eine reine Initiativbewerbungsseite setzen Sie deshalb keine JobPosting-Daten.
  • Aufräumen: Ist die Stelle besetzt, entfernen Sie die Seite oder setzen das Ablaufdatum (validThrough) in die Vergangenheit.

Den Rich-Results-Test von Google nutzen Sie, um das Markup zu prüfen.

Häufige Fragen zur Karriereseite für kleine Betriebe

Braucht ein kleiner Betrieb eine eigene Karriereseite?
Nicht zwingend. Sinnvoll wird sie, sobald Sie Anzeigen für eine Stelle schalten oder Interessierte Ihre Website ansehen, bevor sie anrufen. Dafür genügt eine Unterseite mit den 5 Bausteinen. Eine Bewerbersoftware lohnt sich erst, wenn viele Bewerbungen gleichzeitig zu verwalten sind.
Wie lange darf ich Bewerbungen nach einer Absage speichern?
Laut WKO 7 Monate ab der Absage: 6 Monate Frist für Ansprüche nach dem Gleichbehandlungsgesetz plus 1 Monat für den Klageweg. Die Datenschutzbehörde hat 7 Monate im Einzelfall gebilligt, dort ab Eingang der Bewerbung gezählt. Länger nur mit Einwilligung oder begründetem berechtigtem Interesse. Das ersetzt keine Rechtsberatung.
Erscheint meine Stelle automatisch in der Google-Jobsuche?
Nein. Die Seite braucht JobPosting-Daten, eine einzelne Stelle mit Bewerbungsmöglichkeit und ein Ablaufdatum, sobald das Ende feststeht. Auch dann kommt die Stelle laut Google nur für die Jobsuche in Frage. Eine Platzierung oder eine Zahl an Bewerbungen lässt sich daraus nicht ableiten.
Kann ich die Bewerbungsseite selbst erstellen?
Ja, mit einem Baukasten oder einer Unterseite Ihrer Website und den 5 Bausteinen dieses Ratgebers. Planen Sie Zeit für Fotos, Datenschutzhinweis und die Tests am Handy ein. Wer eine Recruiting-Kampagne bei Lumen Media beauftragt und noch keine Seite hat, bekommt sie im Angebotspreis inklusive.
Lumen Media in Eisenstadt schaltet Recruiting-Kampagnen auf Facebook und Instagram. Ihr Ansprechpartner ist Christoph Harrison, tätig sind wir in Ostösterreich (Burgenland, Wien, Niederösterreich) und im DACH-Raum. Wenn Sie eine Stelle besetzen möchten, können Sie hier eine Recruiting-Kampagne anfragen.

Quellen

  1. RIS, Gleichbehandlungsgesetz § 9
  2. WKO, Angabe des Mindestentgelts im Stelleninserat
  3. Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679
  4. WKO, Arbeitnehmerdatenschutz FAQ
  5. Datenschutzbehörde, Bescheid DSB-D123.085/0003-DSB/2018 vom 27.08.2018
  6. WKO, DSGVO: Speicher-, Verjährungs- und Aufbewahrungsfristen
  7. Google Search Central, Job posting structured data
  8. Eigene Praxis Lumen Media, 30.09.2026

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